1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil von Mietverträgen über Ferienhäuser sowie Ferienwohnungen (allgemein: „Mietobjekte“) und/oder Bestandteil der Verträge über zusätzliche Dienste zwischen dem Vertragspartner (im folgenden „Reisende“ benannt) und der Ramsland Ferie AS (im folgenden „RF AS“ benannt). RF AS ist die Betreibergesellschaft der Objekte in Lillehavn von Lindesnes Fjordferien.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit den Angaben
den gesamten Vertrag zwischen RF AS und dem Reisenden dar. Sollten aus nachvollziehbaren und berechtigten Gründen von den Preis- und Leistungsbeschreibungen vor Vertragsabschluss abgewichen werden müssen, so wird der Reisende dar- über rechtzeitig informiert. Mit Versendung einer Buchungsbestätigung erfolgt die Annahme einer Buchungsanfrage und es kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen den Vertragspartnern zustande.
1.3 Seitens der RF AS werden individuelle Angebote zu Mietobjekten in Norwegen unterbreitet. Es handelt sich hierbei um Individualangebote. Flug- und Fährmöglichkeiten werden grundsätzlich nicht angeboten. Die An- und Abreise der Reisenden erfolgt in der Regel selbst und auf eigene Rechnung.
2. Leistungs- und Preisänderungen
2.1 RF AS kann nach Vertragsschluss den Reisepreis um bis zu 8 Prozent des Reisepreises erhöhen, wenn diese Erhöhung auf einer nach Vertragsschluss erfolgenden Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen resultieren. RF AS wird den Reisenden mindestens 20 Tage vor Reisebeginn über die Preiserhöhung unterrichten und hierbei die Gründe der Preiserhöhung und deren Berechnung mitteilen.
2.2 Übersteigt die von RF AS mitgeteilte Preiserhöhung von 8 Prozent des Reisepreises, so ist die Preisanpassung von der Zustimmung des Reisenden abhängig. RF AS wird den Reisenden in diesem Fall unverzüglich und vor Reisebeginn über die geplante Preisänderung, ihre Gründe und die Berechnung des neuen Reisepreises unterrichten. RF AS wird den Reisenden auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen oder unentgeltlich von dem Vertrag zurückzutreten.
2.3 Erklärt der Reisende nicht fristgerecht seinen Rücktritt, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. RF AS wird den Reisenden auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung hinweisen.
3. Zahlung
3.1 Die Zahlungsziele ergeben sich wie folgt:
3.2 RF AS hat das Recht zur Stornierung der Buchung bei Nichteinhaltung der vorgenannten Zahlungsfristen. RF AS wird den Reisenden vor der Stornierung der Buchung über die bevorstehende Stornierung benachrichtigen und die Zahlung des Reisepreises anmahnen. Eine zeitliche Veränderung der Zahlungsziele oder Aussetzung der Fälligkeit des Reisepreises ergibt sich daraus nicht.
4. Umbuchungen
4.1 Umbuchungen sind bis 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag möglich,
4.2. Einen rechtlichen Anspruch auf Umbuchung besteht auf Grundlage dieser AGB nicht
5. Rücktritt
5.1 Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und wird an dem Tag wirksam, an dem er RF AS zugeht.
5.2 Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so kann RF AS eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies erfolgt hier anteilig, bemessen am Reisepreis und dem Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag:
5.3 Tage im Sinne der oben genannten Vorschriften sind volle Tage vor Reisebeginn.
5.4 Die Staffelung der Entschädigung erfolgt pauschalisiert. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis eines nicht oder wesentlich geringeren entstandenen Schadens zu führen RF AS behält sich vor, in Abweichung von aufgeführten Pauschalen, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit RF AS nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
5.5 Der Reisende hat selbst für eine auch für norwegische Verhältnisse ausreichende Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung sorgen, um alle Kosten, die infolge von Krankheit oder anderen Umständen, die dem Reisenden an der Nutzung des gebuchten Mietobjekts und/oder zusätzlicher Dienste hindern könnte, abzudecken. RF AS empfiehlt, dass Personen, die in einem EU- / EWR-Land leben, ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und ihre Reiseversicherungsunterlagen die gesamte Reise über mit sich führen.
5.6 Im Falle eines Rücktritts vom Aufenthalt ist ein möglicher Anspruch auf finanzielle Entschädigung an die jeweilige Versicherungsgesellschaft gerichtet werden. RF AS übernimmt dazu und daraus ableitend keinerlei Leistungen oder Verpflichtungen.
6. Ersatzteilnehmer
Gegen eine Gebühr von € 50 kann der Reisende einen Mietvertrag mit der gleichen Mietzeit und zum gleichen Mietpreis auf eine andere Person übertragen, wenn diese Person von RF AS schriftlich akzeptiert wird. Das gleiche gilt für die weiteren Verträge über eine zusätzlich von RF AS angebotene Leistung. RF AS kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften RF AS gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
7. Pflichten des Reisenden
7.1 Der Reisende hat das Eigentum, Inventar und sonstiges Material, das für den Reisenden verfügbar ist, ordnungs- und bestimmungsgemäß zu behandeln. Das Mietobjekt und alle anderen Materialien, die dem Reisenden für die Mietzeit übergeben und anvertraut werden, müssen in dem Zustand zurückgegeben werden, wie sie zum Zeitpunkt bei Übergabe sich befunden haben.
7.2 Der Reisende ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem besenreinen Zustand, dazu gehören u. a. die Beseitigung von allen Abfällen, dass Säubern des Grills sowie die Reinigung der Oberflächen, wie z.B. Arbeitsbank in der Küche, zu verlassen. Das Säubern und Filetieren von gefangenen Fischen in den Mietobjekten ist untersagt. Dazu stehen spezielle Räumlichkeiten zur Verfügung. Fischabfälle sind durch den Reisenden außerhalb des Hafengebietes in ausreichendem Abstand auf See zu entsorgen.
7.3 Der Reisende ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden an dem Mietobjekt und dem darin befindlichen Inventar an Booten, Motoren, Geräten usw. unverzüglich zu melden und ggf. zu ersetzen. Der Reisende haftet auch für solche Schäden, die durch Personen verursacht werden, die mit ihm reisen oder denen der Reisende anderweitigen Zugang zur Mietsache gewährt hat.
7.4 Von dem Reisenden kann bei der Ankunft eine Kaution in Gesamthöhe von NOK 3000 pro Mietobjekt incl. einem Boot verlangt werden. Pro zusätzlich gemietetem Boot kann eine Kaution in Höhe von NOK 1500 verlangt werden. Die Kaution wird dem Reisenden bei Rückgabe der Sache und Feststellung des vereinbarten Zustandes zurückgezahlt.
8. Ankunft und Abreise
Die Übernahme des Mietobjekts erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.
9. Mängel, Beschwerden und Abhilfe
9.1. Reklamationen und Beschwerden müssen RF AS unverzüglich nach Mietbeginn bzw. Reisebeginn oder nach Entdeckung eines Schadens/Defekts und in jedem Fall vor dem Ende der Reise mitgeteilt werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, rechtzeitig und unverzüglich einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises grundsätzlich nicht ein. Haftungsrechtliche Aspekte bleiben davon unberührt.
9.2. Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjektes oder einer Leistung von der im Vertrag vereinbarten Leistungsbeschreibung wesentlich abweicht und diese Abweichung nicht vom Reisenden oder durch äußere Umstände verursacht wurde. Abweichungen stellen jedoch regelmäßig dann keinen Mangel dar, wenn sie von untergeordneter Bedeutung sind oder von solcher Natur, dass der Reisende mit deren Auftreten aus hier nicht zu vertretenden Gründen rechnen muss. Das gleiche gilt für Abweichungen der natürlichen Bedingungen, die seitens RF AS nicht vorhersehbar und nicht beeinflussbar sind. Das Untersagen der Nutzung von Leistungen aus Gründen der Gefahrenvorsorge z. B. wegen schlechter Witterungsbedingungen, stellt regelmäßig keinen Mangel dar und dient ausschließlich dem Schutz und der Unversehrtheit der Reisenden sowie der Mietobjekte.
9.3. Der Reisende verpflichtet sich dazu beizutragen, Schäden, Mängel und Fehler zu vermeiden bzw. zu minimieren und mögliche Verluste für den Mietobjektseigentümer so gering wie möglich zu halten. RF AS wird eine angemessene Frist zur Behebung oder zur Beseitigung eventueller Schäden oder Mängel eingeräumt.
9.4 RF AS behält sich das Recht vor, Schäden oder Mängel durch Zurverfügungstellung eines anderen Mietobjekts oder durch eine andere Leistung ähnlicher Qualität und ähnlicher Preiskategorie zu beheben.
9.5 Wird die Reise infolge eines unstrittigen Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet RF AS innerhalb einer vom Reisenden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts kündigen. Der Reisende schuldet RF AS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese ihm gegenüber mangelfrei erbracht wurden. Wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von RF AS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist, bedarf es keiner Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels.
10. Verantwortlichkeit RF AS
10.1 RF AS bietet die Nutzung von Mietobjekten in Norwegen an. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Mietvertrag nicht ausgeführt werden kann und aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von RF AS liegen und die bei Vertragsschluss nicht zu erwarten und nicht vermeidbar waren bzw. deren Folgen nicht beseitigt werden konnten, kann RF AS von dem Mietvertrag unter Rückzahlung der bereits gezahlten Miete zurücktreten. RF AS wird jedoch nach alleinigem Ermessen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten dem Reisenden ein ähnliches Haus in der gleichen Gegend und in der gleichen Preiskategorie anbieten.
10.2 RF AS haftet nicht im Rahmen und Umfang von Höherer Gewalt und auch nicht, wenn die Reise aufgrund von nach Beginn der Reise auftretenden Hindernissen nicht vollständig beendet werden kann. Wird die Reise durch RF AS aufgrund solcher Hindernisse vorzeitig abgebrochen, hat der Reisende einen Anspruch auf eine anteilige Preisminderung.
10.3 RF haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der persönlichen Habe des Reisenden, die durch Diebstahl oder andere äußere Einflüsse hervorgerufen werden.
11. Höhere Gewalt
Wenn die Ausführung des Vertragsverhältnisses wegen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse von Höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Epidemien, Pandemien, geschlossenen Grenzen, Verkehrsbedingungen, Aussetzung des Währungshandels, Streik, Sperrungen und ähnliche Bedingungen erschwert oder unmöglich geworden ist, kann RF AS den Vertrag kündigen. RF AS haftet nicht für Verluste, die als Folge dieser Kündigung entstehen.
12. Verschiedenes
12.1 Die RF AS Webseite und anderes Marketing-Material stehen unter dem Vorbehalt von Irrtümern. RF AS ist nicht haftbar für eventuelle Rechtschreibfehler oder andere unbewusste Falschinformationen, die zu Schäden für den Reisenden führen können.
12.2 Streitigkeiten zwischen Reisendem und RF sollen nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst werden. Gerichtsstand ist Norwegen.
Alle Angaben entsprechen dem Stand 22 April 2020.
Ramsland Ferie AS
Kong Spangs Vei 8
4521-NO Lindesnes
Telefon: (+47) 458 666 85 (Susann)
E-Mail: post@lindesnesfjordferien.no